Einkaufsbedingungen Lieferanten, Einkaufswagen

Einkaufsbedingungen der Tie Solution GmbH

1. Geltungsbereich Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Verträge und Lieferungen zwischen der Tie Solution GmbH, Wetzlar (Deutschland), und ihren Lieferanten. Abweichende Bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Bestellung und Auftragsbestätigung Bestellungen erfolgen schriftlich oder auf elektronischem Weg. Der Lieferant wird jede Bestellung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich bestätigen. Änderungen oder Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen Alle Preise verstehen sich als Festpreise inklusive aller Nebenkosten (Verpackung, Transport, Versicherung), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zahlungen erfolgen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach vollständiger Lieferung und Rechnungserhalt, soweit nichts Abweichendes schriftlich festgelegt ist.

4. Lieferung und Lieferzeit Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Der Lieferant verpflichtet sich, uns bei erkennbaren Verzögerungen unverzüglich zu informieren. Im Falle eines Lieferverzugs stehen uns die gesetzlichen Rechte, einschließlich des Rücktritts vom Vertrag, zu.

5. Der Lieferant gewährleistet, dass alle Waren den vereinbarten Spezifikationen, den übergebenen Mustern sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Im Falle von Mängeln behalten wir uns sämtliche gesetzlichen Rechte vor. Der Lieferant trägt alle im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehenden Kosten, einschließlich zusätzlicher Transport-, Zoll- und Nebenkosten. Diese werden separat in Rechnung gestellt oder mit bestehenden Forderungen verrechnet. Bis zur abschließenden Klärung des Mangels behalten wir uns vor, offene Rechnungsbeträge ganz oder teilweise mit den im Zusammenhang mit der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu verrechnen oder entsprechende Zahlungen zurückzubehalten.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht Eine Wareneingangskontrolle erfolgt stichprobenartig im Rahmen unseres ordentlichen Geschäftsganges. Offensichtliche Mängel werden innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung gerügt.

7. Produkthaftung und Versicherung Der Lieferant haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei. Er verpflichtet sich, eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung auf eigene Kosten zu unterhalten und deren Nachweis auf Anfrage zu erbringen.

8. Eigentumsvorbehalt Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten wird nur insoweit anerkannt, als er sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweils gelieferten Produkte beschränkt. Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte werden ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Geheimhaltung Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Ausführung der jeweiligen Bestellung verwendet werden.

10. Einhaltung von Gesetzen und Lieferkettensorgfaltspflichten Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Normen einzuhalten, insbesondere:

  • Umweltvorschriften,
  • Arbeitsschutz- und Sozialstandards (ILO-Kernarbeitsnormen),
  • Antikorruptions- und Anti-Geldwäsche-Regelungen,
  • Sanktions- und Exportkontrollvorschriften.

Er verpflichtet sich weiterhin, die Vorgaben des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie vergleichbarer internationaler Regelungen einzuhalten und entsprechende Nachweise auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

11. Ursprungsnachweise und Zollformalitäten Der Lieferant wird Ursprungsnachweise (wie Präferenznachweise oder Lieferantenerklärungen) kostenfrei bereitstellen und sicherstellen, dass alle für Ein- und Ausfuhr erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt erstellt werden.

12. Verpackung, Kennzeichnung und Transport Alle Waren sind transportgerecht zu verpacken und den gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bestimmungslandes entsprechend zu kennzeichnen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Incoterms® (neueste Fassung). Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung FCA (Free Carrier) oder DDP (Delivered Duty Paid) an unsere Adresse.

13. Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung Der Lieferant verpflichtet sich, unsere Standards für Nachhaltigkeit und ethisches Handeln zu respektieren. Dies beinhaltet insbesondere die Achtung der Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, den Schutz natürlicher Ressourcen und den Verzicht auf Kinderarbeit.

14. Konfliktmineralien und kritische Rohstoffe Der Lieferant sichert zu, keine Konfliktmineralien oder andere kritische Rohstoffe aus konfliktbelasteten Regionen einzusetzen, es sei denn, deren konfliktfreie Herkunft kann lückenlos dokumentiert werden.

15. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wetzlar, Deutschland. Gerichtsstand ist ebenfalls Wetzlar, sofern der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17. Schutz von Marken, Logos und sonstigen Materialien

(17.1) Alle dem Lieferanten im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellten Marken, Logos, Designs, Vorlagen und sonstigen Materialien der Tie Solution GmbH dürfen ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Bestellung verwendet werden.

(17.2) Die Nutzung dieser Materialien zu Werbezwecken, zur Anfertigung von Fotoaufnahmen, in Referenzprojekten oder zu sonstigen öffentlichen oder internen Präsentationen ist ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.

(17.3) Bei Verstößen gegen diese Bestimmung sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem wirtschaftlichen Wert der beeinträchtigten Marke bzw. der Schwere der Verletzung und kann ein Mehrfaches des ursprünglichen Auftragswertes betragen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Tie Solution GmbH 2024